Studienplatzklage

Häufig kommt es in Deutschland dazu, dass sich Personen für ihr Wunschstudium bewerben und eine Absage erhalten. Ein großer Faktor stellt dabei der Numerus Clausus, der für einige Studiengänge erforderlich ist, dar. Als möglicher rechtlicher Schritt kann in diesen Fällen die Studienplatzklage Chancen bieten. 

Art. 13 GG gibt jedem Menschen das Recht, den Beruf, die Ausbildungsstätte und den Arbeitsplatz frei zu wählen. Diese Wahl wird jedoch durch den Numerus Clausus eingeschränkt. Jedoch ist diese Einschränkung des Grundgesetzes nur insoweit mit der Verfassung vereinbar, als die Universitäten und Hochschulen die Kapazitäten an Studienplätzen vollständig ausschöpfen. Durch die Studienplatzklage wird also die vollständige Ausschöpfung überprüft. 

Als rechtliche Grundlage für eine Studienplatzklage dient Art.13 Abs.1 GG in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs.1 GG. Um überhaupt eine Studienplatzklage einzureichen, muss die Person jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft haben und eine Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können. Je nach Studiengang können noch weitere Bescheinigungen wie beispielsweise ein Sporttest erforderlich sein. 

Sollte vor Bewerbung schon vermutet werden, dass es eventuell zu einer Ablehnung kommt, sollte wie folgt vorgegangen werden: 

  1. Normale Bewerbung: Die Person sollte sich zunächst für das Wunschstudium normal bewerben. Jedoch wird empfohlen, dies so früh wie möglich zu machen. 
  2. Außerkapazitärer Hochschulantrag: Wird die Bewerbung abgelehnt, wird ein Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten gestellt.
  3. Widerspruch: Sollte bereits zu diesem Zeitpunkt ein Ablehnungsbescheid vorliegen, so sollte gegen diesen Widerspruch erhoben werden. 
  4. Eilantrag: Von besonderer Wichtigkeit ist es, dass die Studienplatzklage als solche im Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt werden sollte, da das Verfahren sonst mehrere Monate dauern würde. 

Eine pauschale Aussage über die Kosten, die anfallen werden, kann man nicht treffen. Dafür sind Faktoren wie die Dauer des Verfahrens unter anderem entscheidend. Für ein medizinisches Verfahren kann dies jedoch höher ausfallen als bei anderen, da hier auch 10 bis 15 Verfahren anstehen können, wohingegen es nur vier bis fünf Verfahren bei einer Studienplatzklage bei Fächern wie Rechtswissenschaften, soziale Arbeit oder auch Lehramt sein können. Ungefähr kann man jedoch mit 800 bis 1400 € rechnen. Ratsam ist es bei der Kostenfrage auch, die Rechtsschutzversicherung zu kontaktieren, um möglicherweise die Kosten übernommen zu bekommen. Jedoch ist dies bei den seltensten Versicherungen der Fall. 

Auch die Fristen sind nicht einheitlich in Deutschland. Faktoren wie Art der Klage und die Wahl des Bundesland spielen dabei eine Rolle. 

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge der Studienplatzklage erklären und darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen man die besten Chancen hat.